Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1. Die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen von Triconsult Wirtschaftsanalytische Forschung GmbH, Lange Gasse 30, 1080 Wien, gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die Triconsult dem Auftraggeber gegenüber erbringt, sofern sie nicht durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit uns abgeändert oder ausgeschlossen werden.
1.2. Sollten diese Geschäftsbedingungen geändert werden, wird dem Auftraggeber ein Exemplar der geänderten Fassung übersendet. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Käufer nicht binnen zwei Wochen ab Erhalt der Änderung schriftlich widerspricht.
1.3. Die AGB der jeweiligen Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dies wird gesondert vereinbart.

2. Angebote
2.1. Offene Angebote von Triconsult sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht das Gegenteil ausdrücklich festgestellt wird. Die Übersendung von Katalogen, Prospekten oder Preislisten verpflichtet nicht zur Lieferung.
2.2. Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
2.3. Mitarbeiter/innen von Triconsult sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen oder diesen abändern.
2.4. Angebote sind 30 Tage ab Zustellungsdatum gültig.

3. Vertragsabschluss
3.1. Die Verträge kommen mit der Annahme des vom Kunden rechtsgültig gestellten Auftrages an Triconsult zustande. Die Vertragsübermittlung hat schriftlich oder per Fax zu erfolgen und ist firmenmäßig zu zeichnen.
3.2. Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle sachbezogenen Umstände, die eine Änderung des Vertrages erforderlich machen, einander schriftlich bekanntzugeben.

4. Vertragsdauer
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages und endet mit der beiderseitigen Leistungserfüllung.

5. Leistungsumfang
Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, in der vom Auftragnehmer gewählten Weise. Die Auswahl der die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Mitarbeiter obliegt dem Auftragnehmer, der berechtigt ist, hierfür auch Dritte heranzuziehen.

6. Liefertermine
6.1. Termine und Lieferungen sind verbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt dem Vertrags- und Untersuchungsgegenstand angemessener Elastizität, üblicherweise 10% der Vertragssdauer in Kalenderwochen.
6.2. Ereignisse höherer Gewalt, behördlicher Anordnung und sonstige Betriebsstörungen verlängern die Frist um bis zu zwei Monate. Bei längerer Dauer sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dasselbe gilt, wenn die Erfüllung des Vertrages einer Seite nicht länger zuzumuten ist.
6.3. Triconsult ist berechtigt, die Leistungsverpflichtung in Teilleistungen zu erfüllen.

7. Preise
Soweit nicht anders angegeben, ist Triconsult an die in unseren Angeboten angegebenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen bzw. Reisespesen werden gesondert verrechnet. Die Preise gelten in Euro, wenn nicht anderes vereinbart, zuzüglich der jeweils am Zahlungstag gültigen Mehrwertsteuer.

8. Zahlungsbedingungen
8.1. Die Zahlung hat nach erfolgter Leistungserbringung per Verrechnungsscheck oder Zahlung auf das Geschäftskonto von Triconsult zu erfolgen.
8.2. Die von Triconsult gelegten Rechnungen sind 14 Tage nach Fakturendatum ohne Abzug und spesenfrei fällig.
8.3. Insbesondere zeitlich umfangreiche Leistungen (mehr als 4 Kalenderwochen) durch Triconsult sind entsprechend den Richtlinien für Wissenschaft und Forschung zu akontieren, üblicherweise mit 30 % der Vertragssumme zuzüglich geltender Mehrwertsteuer. Wird im Laufe der Untersuchung ein Zwischenbericht gelegt, so erfolgt die Leistungsabrechnung in drei Tranchen zu 30 % Akonto, 30 % bei Zwischenberichtslegung und 40 % nach Legung des Endberichtes.
8.4. Wird gegen eine Rechnung nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich und begründet Einspruch erhoben, gilt sie als genehmigt.
8.5. Triconsult ist berechtigt, im Säumnisfalle Mahnspesen, Kosten weiterer Einbringungsmaßnahmen und bankübliche Verzugszinsen zu berechnen.

9. Kündigung und Rücktritt
9.1. Tritt der Kunde aus Gründen, die nicht von Triconsult zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in Höhe des für Triconsult entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20 % des Nettoauftragswertes als vereinbart.
9.2. Verhält sich der Kunde vertragswidrig oder kommt er seinen Zahlungspflichten nicht nach, ist Triconsult unter Einforderung der noch offenen Zahlungen und entstandenen Kosten zur Kündigung des Vertrages berechtigt.

10. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig stehenden oder bedingten Forderung, auch aus später abgeschlossenen Verträgen (Vorbehaltsware) das Eigentum von Triconsult. Solange der Kunde nicht in Verzug ist, darf er die Leistungen von Triconsult im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verwenden.

11. Urheberrechte
11.1. Die Leistungen von Triconsult werden dem Kunden ausschließlich zur eigenen Nutzung verkauft. Er darf diese weder wiederverkaufen, noch kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Für die Anerkennung haftet der Käufer durch seine Unterschrift. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Käufer für den entstandenen Schaden.
11.2. Bei Zugriffen Dritter auf die Leistungen von Triconsult wird der Kunde unverzüglich auf das Eigentum von Triconsult hinweisen und Triconsult benachrichtigen.

12. Haftungsbeschränkung
12.1. Triconsult haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
12.2. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und positiver Vertragsverletzung sind ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
12.3. Der Ersatz von Folgeschäden oder Schäden infolge von unsachgemäßen Verwendungen der Leistungen von Triconsult sowie entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.

13. Datenschutz
Für Triconsult ist es selbstverständlich, verantwortungsvoll mit persönlichen Daten umzugehen. Bei der Nutzung unseres Online-Angebots werden auf unseren Servern automatisch bestimmte Daten zur Systemadministration, zu statistischen oder zu Sicherungszwecken gespeichert. Personenbezogene Daten werden dabei nicht erhoben. An manchen Stellen wie zum Beispiel bei der Anforderung von Informationen, werden persönliche Daten nur dann entsprechend den Datenschutzbestimmungen gespeichert, wenn Sie sich freiwillig für die Eingabe der Daten entscheiden oder Ihr Einverständnis erklären. Diese Angaben werden lediglich für interne Zwecke der Triconsult verarbeitet. Sie können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per Post oder durch eine e-Mail Ihre Einwilligung widerrufen. Triconsult sichert Ihnen den vertraulichen Umgang mit Ihren Daten zu. Eine Weitergabe an Dritte, etwa durch Verkauf, Vermietung, Tausch, erfolgt nicht.

14. Software
Triconsult übernimmt keine Gewähr dafür, dass zur Verfügung gestellte Software jederzeit und fehlerfrei funktioniert und mit anderen Programmen oder Hardwarezusammensetzungen zusammenarbeitet.

15. Sonstige Bestimmungen
15.1. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Regelungen und Bedingungen in seinen übrigen Teilen wirksam.
15.2. Der Kunde wird Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung, die er Triconsult angegeben hat, sowie jede Änderung seiner Anschrift (Sitzverlegung) oder seiner Rechtsform und seiner Firmenbuchnummer spätestens innerhalb eines Monats ab der Änderung anzeigen. Gibt der Kunde solche Änderungen nicht bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekanntgegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame Erklärungen von Triconsult, insbesondere Rechnungen, Mahnungen oder Kündigungen nicht zu, so gelten diese Erklärungen von Triconsult trotzdem als zugegangen.
15.3. Sobald Triconsult irgendwelche Umstände erkennbar werden, die eine vertragsgemäße Erfüllung des Auftrages in Frage stellen können, wird der Kunde unverzüglich schriftlich über diese Umstände und allfällige zu erwägende Maßnahmen benachrichtigt.
15.4. Sobald dem Kunden irgendwelche Umstände erkennbar werden, die eine vertragsgemäße Erfüllung des Auftrages in Frage stellen können, ist Triconsult unverzüglich schriftlich über diese Umstände und allfällige zu erwägende Maßnahmen zu benachrichtigen.
15.5. Triconsult ist berechtigt, im Rahmen des Vertrages erarbeitete allgemeine Erkenntnisse als Einzelpublikation oder in Schriftreihen zu veröffentlichen. Kundenspezifische Erkenntnisse können nur nach vorheriger und schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden in Publikationen verwendet werden.
15.6. Soweit im besonderen Vertragsteil und in den "Allgemeinen Vertragsbedingungen" nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten subsidiär die Bestimmungen des ABGB.

16. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Wien als vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.